Helferinnen und Helfer brauchen selbstverständlich Unterstützung, um ihre Aufgabe gut zu machen. Das THW erhält diese von verschiedenen Seiten, um im Notfall die bestmögliche technische Hilfe leisten zu können. An allererster Stelle stehen natürlich die Familien und Freunde, die unseren ehrenamtlichen Einsatzkräften den Rücken freihalten und im Einsatzfall zurückstecken. Damit ermöglichen Sie erst das Prinzip Ehrenamt. Auch die Arbeitgeber der THW-Kräfte gehören zu den großen Förderern des THW, indem sie ihre Mitarbeiter zum Dienst im THW freistellen.
Gemäß dem Gesetz über das Technische Hilfswerk (THW-Gesetz), sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber verpflichtet ihre Angestellten für Einsätze des THW freizustellen. Das Arbeitsentgelt muss in diesem Fall weiter gezahlt werden, wird dem Arbeitgeber jedoch auf Antrag selbstverständlich erstattet. Auch Selbstständige können sich ihren Verdienstausfall durch Einsätze erstatten lassen (THW-Gesetz § 3 Ausgleichsansprüche und soziale Sicherung).
Auch wenn ein gesetzlicher Anspruch auf Freistellung für Einsätze besteht, versucht das THW natürlich das Ehrenamt auch für die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber der Helferinnen und Helfer verträglich zu gestalten. Wenn durch Termindruck, hohen Krankenstand oder die Urlaubszeit Beschäftigte im Unternehmen nicht abkömmlich sind, wird das THW in der Regel nicht auf einer Freistellung bestehen, sofern es anderen Möglichkeiten gibt.
Viele Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber unterstützen das ehrenamtliche Engagement ihrer Beschäftigten jedoch explizit. Dies geschieht nicht nur in Form von unkomplizierten Freistellungen für Einsätze oder Lehrgänge, sondern oft auch durch organisatorische Maßnahmen. So gibt es zum Beispiel große Unternehmen, die Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr, des Roten Kreuz oder des THW Parkplätze näher am Arbeitsplatz zur Verfügung stellen, damit diese im Einsatzfall schneller aufbrechen können. Besondere Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements im Bevölkerungsschutz durch Arbeitgeber zeichnet unter anderem das Land Baden-Württemberg regelmäßig aus.